TrinkwEGV – Inkrafttreten der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV)
Mit Inkrafttreten der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) sind Wasserversorgungsunternehmen (WVU) verpflichtet, Wassergewinnungsanlagen (WGA) mit den Einzugsgebieten einer Risikobewertung zu unterziehen und Maßnahmen zur Gewährleistung eines nachhaltigen Grundwasserschutzes zu entwickeln. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung bietet die IHU den WVU einen informativen Gedankenaustausch, in dem wesentliche Inhalte der TrinkwEGV beispielhaft vorgestellt und diskutiert sowie im Ergebnis erste Handlungsempfehlungen für die Praxis abgeleitet werden.